Prüfung elektrischer stationärer Anlagen nach DGUV Vorschrift 3

Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 (bisher BGV A3) schreibt vor, dass der Unternehmer dafür Sorge zu tragen hat, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf deren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.

Stationäre Anlagen sind alle Elektroanlagen, die mit ihrer Umgebung fest verbunden sind, wie z.B. die Installationen in Gebäuden, Baustellenwagen, Containern und auf Fahrzeugen.
Die Installation kann als Auf-Putz oder Unter-Putz Variante ausgeführt sein.

Alle Prüfungen werden mit speziellen, regelmäßig kalibrierten Messeinrichtung nach folgenden DIN VDE Bestimmungen durchgeführt:
DIN VDE 0702, DIN VDE 0100, DIN VDE 0105, DIN VDE 0113

  • Sichtprüfung,: Schwerpunkte:
    » Ist der Schutz gegen direktes Berühren aktiver Teile noch vorhanden?
    » Entsprechen die Maßnahmen zum Schutz bei indirektem Berühren noch den Errichtungsnormen?
    » Sind die Überspannungs- und Überstrom-Schutzeinrichtungen vorhanden, richtig eingestellt oder bestückt?
    » Sind die Überstrom-Schutzeinrichtungen dem Leiterquerschnitt entsprechend bemessen und bestückt?
    » Sind die Schaltpläne, Beschriftungen der Stromkreise, Betriebsanleitungen vorhanden und zutreffend?
    » Sind Einrichtungen zur Unfallverhütung und Brandbekämpfung vorhanden?
    » Sind z.B. Schutzvorrichtungen, Feuerlöscher, Sicherheitskennzeichen vorhanden und entsprechen diese in Anzahl, Auswahl sowie Erhaltungszustand den Anforderungen.
    » Ist der Zustand von Erdungsanlagen nach DIN VDE 0141 gegeben?
  • Messen:
    » Nennwerte (Spannung, Strom)
    » Schleifenimpedanz und Abschaltstrom
    » Erdungswiderstand
    » RCD-Prüfung (Fehlerspannung, Nennfehlerstrom)
    » Isolationswiderstand
    » Durchgängigkeit und Widerstand des Schutz- und
    » Potentialausgleichleiters
    » Drehfeld
  • Erproben:
    » Isolationsüberwachungsgeräte sowie FI- (RCD) und FU-Schutzschalter
    » Wirksamkeit von Schutzeinrichtungen
    » Funktionsfähigkeit von erforderlichen Melde- und Anzeigeeinrichtungen
  • Kennzeichnung der geprüften und für in Ordnung befundenen Anlagen mit einer Prüfplakette.
  • Dokumentation:
    » Es wird ein Prüf.-und Messprotokoll mit allen relevanten Angaben erstellt und dem Kunden digital übergeben.